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Berufs-Ethik

Berufs-Ethik der Berufsvereinigung Biografiearbeit auf Grundlage der Anthroposophie e.V. (BVBA)

Stand: Änderungsbeschluss in der Mitgliederversammlung 30.04.2016

I. Grundlagen

1. Das Menschenbild

Grundlage der anthroposophischen Biografiearbeit ist das Menschenbild Rudolf Steiners, in der die menschliche Individualität als ein Wesen angesehen wird, das aus wiederholten Erdenleben kommend, in dieser Erdenverkörperung sein Schicksal erlebt und zugleich auch frei gestalten kann.

2. Individualität und Freiheit

Die menschliche Individualität ist die seelisch-geistige Wesenheit in ihrer unverwechselbaren Einzigartigkeit. Die Würdigung und Wertschätzung dieser Einzigartigkeit erscheint in der völligen Anerkennung des So-Seins eines jeden Menschen und verwirklicht sich in der Wahrung seiner Freiheit.

3. Gleichheit und Brüderlichkeit

Gleichheit beruht auf der bedingungslosen Anerkennung des Menschseins des jeweils Anderen.
Aber nicht jeder Mensch hat die gleichen Bedürfnisse und Voraussetzungen. Damit wird Brüderlichkeit Grundlage für das menschliche Handeln.

Die Biografieberatung findet hier ihren Grund und Ausgangspunkt: Menschen zu begleiten  in ihren individuellen Lebensfragen.

Vorrede zur Berufs-Ethischen Selbst-Verpflichtung

Ethisch-moralische Grundsätze gründen in der Gewissensfreiheit und Verantwortung des einzelnen Menschen. Deshalb sind die Grundsätze der Berufs-Ethik in der Ich-Form formuliert, um der Freiheit der menschlichen Individualität und der mit ihr verbundenen Gewissensfreiheit und Selbstverantwortung gerecht zu werden.

Im Bewusstsein dessen und vor dem Hintergrund des anthroposophischen Menschenbildes verpflichten sich die Mitglieder der Berufsvereinigung Biografiearbeit zu folgenden gemeinsam getragenen berufs-ethischen Grundsätzen.

II. Berufs-Ethische Selbst-Verpflichtung

1. Freiheit und Würde

Ich wahre die Freiheit und die Würde des anderen Menschen.

2. Verantwortung

Ich bin mir meiner Verantwortung für mein Denken, Fühlen und Handeln dem ratsuchenden Menschen wie auch der Geistigen Welt gegenüber bewusst.

3. Unversehrtheit

Ich wahre die körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit des ratsuchenden Menschen.
Spüre ich jedoch, dass ich eine angemessene Distanz nicht mehr souverän aufrecht erhalten kann, so gebe ich den Beratungsauftrag zurück.

4. Wahrhaftigkeit und Authentizität

Ich bemühe mich um Wahrhaftigkeit dem zu beratenden Menschen gegenüber und um Authentizität.
Sobald ich unüberwindliche Grenzen meiner eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten erkenne, gebe ich den Beratungsauftrag an den ratsuchenden Menschen zurück und empfehle – wenn möglich – andere Kolleg*innen und Fachleute für die Weiterarbeit.

5. Möglichkeiten und Grenzen

Ich achte die Möglichkeiten und Grenzen des ratsuchenden Menschen, wie auch sein Eingebundensein in familiäre, berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Zusammenhänge.

6. Grundhaltung

Ich bemühe mich um Unvoreingenommenheit, Unbefangenheit und Wohlwollen und ich verzichte auf Vermutungen, Behauptungen, Urteile und Bewertungen.

7. Transparenz

Ich schaffe Transparenz in Bezug auf meinen beruflichen Werdegang, meine Qualifikationen, meine individuelle Arbeitsweise und die Vorgehensweise im jeweiligen Beratungsprozess.

8. Schweigen

Ich schweige über das, was mir in der Beratung anvertraut wird. In Ausnahmen, wie z.B. in der Supervision/Intervision, verhülle ich das Private und Intime des Anderen so, dass der konkrete Mensch, von dem die Rede ist, auch nicht durch Rückschlüsse erkannt werden kann.

III. Selbst-Entwicklung

Ich pflege kontinuierlich Selbsterkenntnis und Selbstentwicklung.
Dazu gehören

  • das Studium der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners
  • die Pflege von Achtsamkeit und Meditation
  • berufliche Fortbildung und Supervision/Intervision
  • die kollegiale Zusammenarbeit